Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten — die drei Werte im Gutachten verstehen

Was die zentralen Zahlen in Ihrem Schadengutachten bedeuten und wie sie zusammenhängen.

Auf einen Blick

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): Der Betrag, den ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt vor dem Schaden kosten würde. Inklusive Händleraufschlag, meist 10–25 % über dem reinen Zeitwert.
  • Restwert: Der Marktwert des unreparierten, beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall — das, was ein Aufkäufer für das Wrack noch zahlt.
  • Reparaturkosten: Die kalkulierte Summe, die nötig wäre, um das Fahrzeug fachgerecht in den Zustand vor dem Schaden zurückzuversetzen — inklusive Ersatzteile, Lohn, Lack und Nebenkosten.
  • Die Schlüsselformel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand. Diese Zahl bekommen Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgezahlt.

Wiederbeschaffungswert: Was kostet ein gleichwertiger Ersatz?

Der Wiederbeschaffungswert (kurz WBW) ist die wichtigste Zahl in Ihrem Gutachten. Er beschreibt, was Sie aufwenden müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug am Tag vor dem Schaden wieder zu beschaffen. Maßgeblich sind dabei Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und der regionale Markt — also das, was Händler im Rhein-Sieg-Kreis und im Großraum Bonn/Köln für vergleichbare Fahrzeuge aufrufen.

Wichtig: Der WBW enthält bei privater Beschaffung in der Regel einen Händleraufschlag. Er liegt damit typischerweise 10 bis 25 % über dem reinen Privatverkaufs-Marktwert. Das ist kein Aufschlag „zu Ihren Gunsten", sondern bildet die Realität ab: Sie kaufen Ihren Ersatz selten privat vom Nachbarn, sondern im seriösen Fachhandel mit Gewährleistung.

Für die Ermittlung greifen wir auf etablierte Bewertungssysteme zurück — vor allem die Schwacke-Liste (heute Eurotax Schwacke GmbH) und SilverDAT der Deutschen Automobil Treuhand. Beide sind branchenweit anerkannt und werden auch von Versicherern und Gerichten akzeptiert. Schwacke gilt seit Jahrzehnten als Industriestandard, ist seit 2020 jedoch nur noch für gewerbliche Nutzer zugänglich. SilverDAT wird vor allem von Werkstätten und Sachverständigen für die technische Kalkulation genutzt. Wir verifizieren die Schreibtisch-Werte zusätzlich mit einer Live-Marktanalyse über mobile.de und Autoscout24 — denn die wirkliche Schadenshöhe bestimmt der Markt, nicht eine Datenbank allein.

Restwert: Was ist das Wrack noch wert?

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr Fahrzeug im beschädigten, unreparierten Zustand noch erzielt. Er wird auf einem spezialisierten Restwertmarkt ermittelt: Gewerbliche Aufkäufer geben verbindliche Gebote auf das Wrack ab.

Hier liegt eine der häufigsten Streitfallen mit Versicherungen. Die gegnerische Versicherung versucht häufig, eigene — oft deutlich höhere — Restwertgebote ins Spiel zu bringen, um die Auszahlung zu drücken. Der BGH hat jedoch klargestellt: Sie als Geschädigter dürfen sich auf den im Gutachten örtlich ermittelten Restwert verlassen und das Fahrzeug zu diesem Preis veräußern. Ein nachträglich präsentiertes überregionales Höchstgebot müssen Sie sich nicht anrechnen lassen. Voraussetzung: Der Gutachter hat den Restwert sauber und nachvollziehbar erhoben.

Reparaturkosten: Was kostet die fachgerechte Instandsetzung?

Die Reparaturkosten kalkulieren wir auf Basis der Hersteller-Reparaturvorgaben (Audatex oder DAT-Kalkulation), der Stundenverrechnungssätze einer fachgerechten Markenwerkstatt im regionalen Markt sowie der aktuellen Ersatzteilpreise. Inbegriffen sind: Ersatzteile, Arbeitslohn, Lack- und Lackiermaterial, Verbringungskosten, kleine Ersatzteile (UPE-Aufschläge) und die Mehrwertsteuer.

Der Vergleich von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert entscheidet darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt — und welche Abrechnungswege Ihnen offenstehen. Die wichtigsten Schwellen sind 100 % und 130 % des WBW. Mehr dazu in unserem Artikel zur 130-Prozent-Regel.

Praxis-Beispiel mit Beispielrechnung

Ausgangslage: VW Tiguan, Bj. 2020, 95.000 km, gepflegter Zustand. Auffahrunfall von hinten.

Wert im Gutachten Betrag
Wiederbeschaffungswert (WBW) 18.500 €
Restwert (höchstes regionales Gebot) 6.200 €
Reparaturkosten (netto kalkuliert) 14.800 €

Auswertung:

  • Reparaturkosten ≤ WBW (14.800 € < 18.500 €): Klassischer Reparaturschaden. Sie können reparieren lassen und die Reparaturkosten gegen die gegnerische Versicherung geltend machen — plus merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden? Nein, denn die Reparaturkosten unterschreiten den WBW.
  • Falls Sie nicht reparieren wollen (fiktive Abrechnung): Auszahlung = Wiederbeschaffungsaufwand = WBW minus Restwert = 18.500 € − 6.200 € = 12.300 €. Details dazu im Artikel Fiktive Abrechnung erklärt.
  • Wäre die Reparatur 20.000 € teuer: Dann läge ein Totalschaden im Bereich der 130-%-Grenze (130 % von 18.500 € = 24.050 €). Reparatur wäre wirtschaftlich noch möglich, aber nur unter strengen BGH-Voraussetzungen (vollständige fachgerechte Reparatur, 6 Monate Weiternutzung).

Entscheidend ist die Gegenüberstellung: Reparaturaufwand (Reparaturkosten + Wertminderung) zu Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert − Restwert). Diese eine Tabelle macht klar: Ohne die drei Werte sauber getrennt zu kennen, lässt sich keine seriöse Schadenabrechnung führen.

Häufige Fragen

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht, den Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen — die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich diesen Schritt nicht von der Gegenseite abnehmen.

Weil er den Händleraufschlag enthält. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ein gleichwertiges Fahrzeug mit Gewährleistung beim Händler wiederzubeschaffen — nicht nur einen Privatkauf zu finanzieren. Je nach Marktsegment liegt der Aufschlag bei 10 bis 25 %.

Nein — wenn der Gutachter den Restwert auf dem regionalen Markt sauber dokumentiert hat. Der BGH (Az. VI ZR 132/04 und Folgeurteile) hat klargestellt, dass Sie sich nicht auf überregionale Online-Restwertbörsen verweisen lassen müssen.

Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Bis 130 % des WBW können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren lassen (siehe [130-Prozent-Regel](/wissen/130-prozent-regel/)). Darüber hinaus bleibt nur die Abrechnung auf Totalschaden-Basis: WBW − Restwert.

Wir arbeiten mit SilverDAT 3 als anerkanntem Branchenstandard und verifizieren die Werte zusätzlich mit einer Live-Marktanalyse auf den großen Plattformen. So spiegelt das Gutachten die tatsächliche Marktsituation im Großraum Bonn/Köln/Rhein-Sieg-Kreis wider.

Konkrete Fragen zu Ihrem Fall?

Verwandte Themen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Begutachtung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall: bitte direkt Kontakt aufnehmen.

WhatsApp Jetzt anrufen — 02241 / 2 52 29 90