Unfall — Wir helfen sofort
Unfall - Was tun?
Wenn Sie einen Unfallschaden haben, sollten Sie auf Ihr Recht bestehen, ein Gutachten durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen erstellen zu lassen.
Unsere Erfahrung für Sie !
Unfall - Was tun?
Dies ist zwingend erforderlich, um Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, den Schadenumfang zur Beweissicherung zu dokumentieren und wichtige Positionen wie z.B. Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Nutzungsausfall und Umbaukosten zu ermitteln.
Wir sind Ihr unabhängiger Sachverständiger für die Bewertung von Fahrzeugschäden aller Art. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin für Ihre Schadenaufnahme zu vereinbaren.
Wir helfen Ihnen, den Schaden richtig zu bewerten und die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Regulierung einzuleiten.
Wir sind für Sie da !
Unfall - Was tun?
Wir erstellen seit über 25 Jahren Unfallschadengutachten, Wertgutachten und technische Gutachten. Lassen Sie sich durch Erfahrung und Qualität überzeugen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Gutachten zu Unfallschäden, Wertschätzungen oder technischen Problemstellungen geht.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir eine qualitativ hochwertige Arbeit garantieren.
Oldtimer: Unsere Leidenschaft !
Unfall - Was tun?
Als erfahrener Classic Data Partner verfügen wir über das erforderliche Fachwissen um Schäden an Klassikern zu beurteilen.
Wir sind für Sie da! Als unabhängige Oldtimer-Experten helfen wir Ihnen im Schadenfall kompetent und schnell weiter.
Rufen Sie einfach an! Wir beraten Sie gern und unverbindlich.
Telefon: 02241 / 2 52 29 90
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten — vorausgesetzt, der Schaden überschreitet die Bagatellschadensgrenze (in der Regel rund 750 € bis 1.000 €). Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind die Kosten über eine Kaskoversicherung abgedeckt, sofern diese eingeschlossen ist. Im Zweifel klären wir die Kostenfrage vor Auftragserteilung.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber bei strittigen Schadensfällen oder Personenschäden empfehlenswert. Die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts werden bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen. Wir arbeiten regelmäßig mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten zusammen und stellen auf Wunsch den Kontakt her.
Warum ein unabhängiger Sachverständiger statt eines Versicherungsgutachters?
Gutachter, die direkt von der gegnerischen Versicherung beauftragt werden, sind dieser gegenüber zur Rücksicht verpflichtet — die Schadenshöhe fällt erfahrungsgemäß niedriger aus. Als unabhängiges Ingenieurbüro vertreten wir ausschließlich die Interessen des Geschädigten und dokumentieren den Schaden vollständig und nachvollziehbar. Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Was sollte ich direkt nach einem Unfall tun?
Unfallstelle sichern, Polizei verständigen, Beweise mit Fotos sichern und Daten der Unfallbeteiligten austauschen. Geben Sie an der Unfallstelle keine Schuldanerkenntnis ab. Kontaktieren Sie uns zeitnah — wir erstellen das Gutachten meist innerhalb weniger Werktage nach Besichtigung. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wie schnell ist mein Unfallgutachten fertig?
In der Regel liegt das Gutachten innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung vor. Bei besonders umfangreichen Schäden oder erforderlichen Spezialprüfungen (z. B. Hohlraumcheck, Ölanalyse) kann die Bearbeitungszeit länger sein. Sprechen Sie uns an, wenn der Vorgang besonders eilig ist.
So gehen Sie nach einem Verkehrsunfall vor
Eine strukturierte Anleitung für die ersten Stunden nach einem Unfall — von der Sicherung der Unfallstelle bis zur Übermittlung des Gutachtens an die Versicherung.
- Unfallstelle sichern
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen ca. 100 m, auf Autobahnen ca. 150 m). Versorgen Sie Verletzte und setzen Sie bei Personenschäden den Notruf 112 ab. Ihre eigene Sicherheit hat Vorrang vor allen weiteren Schritten. - Polizei verständigen und Unfallbericht aufnehmen lassen
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streit über die Schuldfrage oder Unfällen mit Fahrerflucht ist die Polizei (110) zu verständigen. Notieren Sie das Aktenzeichen — es ist für die spätere Schadenabwicklung essenziell. Auch ohne Polizeieinsatz kann ein einvernehmlicher europäischer Unfallbericht erstellt werden. - Beweise sichern
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven: Gesamtansicht, Endposition der Fahrzeuge, alle Schäden im Detail, Bremsspuren und Straßenverhältnisse. Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen. Diese Dokumentation ist später für das Gutachten und die Versicherungsabwicklung wertvoll. - Daten der Unfallbeteiligten austauschen
Tauschen Sie Name, Anschrift, Telefonnummer, Fahrzeugkennzeichen und Versicherung der gegnerischen Partei aus. Notieren Sie sich die Versicherungsnummer (steht in der Grünen Karte oder auf dem Versicherungsschein). Vermeiden Sie an der Unfallstelle jede Form von Schuldanerkenntnis — auch keine missverständlichen Aussagen wie „Tut mir leid“. - Unabhängiges Gutachten beauftragen — nicht das der gegnerischen Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lehnen Sie das Angebot der gegnerischen Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken, ab — diese Gutachter sind gegenüber der Versicherung weisungsgebunden und ermitteln erfahrungsgemäß niedrigere Schadenshöhen. Die Kosten eines unabhängigen Gutachters werden bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Haftpflicht getragen. - Kontakt zum Sachverständigen aufnehmen
Vereinbaren Sie zeitnah einen Begutachtungstermin — telefonisch unter 02241 / 2 52 29 90 oder per E-Mail an mail@sv-keip.de. Nicht fahrbereite Fahrzeuge besichtigen wir vor Ort. Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle Standort- und Erreichbarkeitsdaten sowie das Auftragsformular zum Download. - Gutachten an die Versicherung übermitteln
Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen. Sie übermitteln das Gutachten an die regulierende Versicherung — bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Haftpflicht. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der weiteren Korrespondenz. - Bei Bedarf einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen
Bei strittigen Schadensfällen, Personenschäden oder Unklarheiten in der Schuldfrage empfiehlt sich die Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts. Die Anwaltskosten werden bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zu erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten in der Region her.