Fahrradgutachten – Expertise an Zweirädern

Fahrradgutachten – Expertise an Zweirädern

Sachverständiger prüft Pedelec im Rahmen des Zweiradgutachtens

Vom Pendeln bis zum Abenteuer

Neue Technologien im Fahrradbereich für den Alltag und den Urlaub

Aufgrund der immer größer werdenden Bereitschaft morgens das Auto stehen zu lassen und auf das Fahrrad zurück zu greifen, sowie der generellen Lust sich sportlich auf zwei Rädern fort zu bewegen, entwickelt sich auch die Technik der Fahrräder weiter. Dies spiegelt sich jedoch auch finanziell bei der Zulegung eines neuen Fahrrades wieder. Oftmals möchten daher viele Radfahrer nicht mehr auf Ihre neue Investition im Alltag, als aber auch im Urlaub verzichten.

E-Bikes, Pedelecs sowie S-Pedelecs machen diese Aktionen noch attraktiver, da sie den Komfort als auch den zu befahrenden Radius deutlich erhöhen. Egal ob mit dem elektrisch unterstützen Lastenrad beim Einkaufen oder dem E-Mountainbike in den Bergen.

Dieses Geschehen sorgt für folgende Situation:

  • Erhöhte Anzahl der mit Fahrrad involvierten Verkehrsunfälle
  • Erhöhte Anzahl an PKW Auffahrunfällen bei denen am Fahrzeugheck befestigte Fahrräder beschädigt werden
  • Bessere Technik an Fahrrädern, was zu steigenden Preisen der Zweiräder führt
  • Steigende Schadenhöhe im Schadenfall
Fahrradgutachten – Schadenbegutachtung am Zweirad
Fahrradgutachten – Detailaufnahme eines beschädigten Fahrrads

Daher empfehlen wir:

Vereinbaren Sie im Schadenfall sofort einen Termin bei uns. Oftmals führen augenscheinlich kleine Beschädigungen zu einer hohen Schadenhöhe sowie einer Verkehrsunsicherheit. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter und besichtigen ihr Fahrrad vor Ort. Nur durch die Erstellung eines vollständigen Fahrradgutachtens können Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Und das Beste: Im unverschuldeten Schadenfall ist dieser Service für Sie meist kostenfrei.

Unser Service für Sie:

Rufen Sie einfach an! Wir beraten Sie gern und unverbindlich.

Telefon: 02241 / 2 52 29 90

E-Mail: mail@sv-keip.de

Häufige Fragen zum Fahrradgutachten

Ein Gutachten lohnt sich bei höherwertigen Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs — insbesondere nach einem Sturz, Diebstahl oder Unfall mit Beteiligung Dritter. Auch bei Streitfällen mit der Hausrat- oder Spezialfahrradversicherung ist ein neutrales Gutachten oft die einzige Möglichkeit, einen Schaden korrekt zu beziffern.

Schadensumfang fotografisch dokumentieren, eventuelle Zeugen notieren und bei Diebstahl umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Kaufbeleg und Reparaturhistorie bereithalten. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit uns — Bastian Keip ist ausgebildeter Fahrradsachverständiger für E-Bike, Pedelec und S-Pedelec.

Pedelecs (bis 25 km/h Tretunterstützung) gelten rechtlich als Fahrrad, S-Pedelecs (bis 45 km/h) als Kleinkraftrad mit Versicherungspflicht und Helmpflicht. Bei der Begutachtung sind Akku-Zustand, Motorleistung und elektronische Komponenten zentral — Faktoren, die in einer reinen Sichtprüfung nicht erfasst werden. Wir verfügen über die nötige Erfahrung in beiden Bereichen.

Fahrradgutachten anfragen

So beauftragen Sie ein Gutachten für Ihr Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec. Bastian Keip ist ausgebildeter Fahrradsachverständiger für E-Bike, Pedelec und S-Pedelec.

  1. Schadensumfang erfassen
    Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Schaden: Welche Komponenten sind betroffen (Rahmen, Antrieb, Akku, Elektronik, Anbauteile)? Liegt ein Unfallhergang vor, ein Sturzschaden oder ein Diebstahl? Bei Diebstahl erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei und sichern das Aktenzeichen.
  2. Fotos und Dokumentation anfertigen
    Fotografieren Sie das Fahrrad in der aktuellen Verfassung: Übersichtsbilder, Detailaufnahmen aller Schäden, Seriennummer am Rahmen, gegebenenfalls den Akku und die Anzeige des Bordcomputers. Diese Dokumentation ergänzt unsere spätere Begutachtung und ist auch für die Versicherung wertvoll.
  3. Termin beim Ingenieurbüro Keip vereinbaren
    Kontaktieren Sie uns telefonisch (02241 / 2 52 29 90) oder per E-Mail (mail@sv-keip.de) und vereinbaren Sie einen Termin. Bringen Sie das Fahrrad zum Termin mit — auch dann, wenn es nicht mehr fahrbereit ist. Bei nicht transportfähigen Fahrrädern sprechen Sie uns auf Vor-Ort-Termine an.
  4. Kaufbeleg und Reparaturhistorie vorlegen
    Bringen Sie zur Begutachtung den Kaufbeleg (zur Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts), eventuelle Rechnungen früherer Reparaturen und — bei E-Bikes — die Dokumentation zum Akkuwechsel oder zur Wartung mit. Diese Unterlagen erleichtern die Bewertung erheblich.
  5. Begutachtung vor Ort
    Wir prüfen Rahmen, Antriebsstrang, Akku (bei E-Bikes), Elektronik, Bremsen, Anbauteile und gegebenenfalls weitere Komponenten. Bei Pedelecs und S-Pedelecs ist insbesondere die Prüfung der elektrischen Komponenten zentral, da diese in einer reinen Sichtprüfung nicht erfasst werden. Auffälligkeiten werden gemeinsam mit Ihnen besprochen.
  6. Gutachten erhalten und einreichen
    Sie erhalten das fertige Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage als PDF und in Papierform. Damit können Sie Schadenersatzansprüche gegenüber der Hausrat-, Spezialfahrrad- oder Haftpflichtversicherung geltend machen. Auf Wunsch unterstützen wir bei der weiteren Kommunikation mit der Versicherung.